Ab dem 1. Januar 2027 fördert der Staat neue Verträge über das Altersvorsorgedepot. Wenn du schon einen Riester-Vertrag hast, musst du nichts tun: Er läuft mit Bestandsschutz weiter. Du kannst deinen Riester-Vertrag aber auch ruhen lassen oder wechseln. Hier erfährst du, welche Möglichkeit zu dir passt und worauf du achten solltest.
Das erwartet dich
Das ändert sich für Riester-Sparer
Der Bundestag hat die Reform der privaten Altersvorsorge am 27. März 2026 beschlossen, der Bundesrat hat am 8. Mai 2026 zugestimmt. Ab 2027 gibt es neue geförderte Produkte: ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie, ein günstiges Standarddepot mit höchstens 1 Prozent Kosten im Jahr und Produkte mit 80 oder 100 Prozent Garantie. Was das neue Modell genau bietet, steht in unserem Überblick Altersvorsorgedepot 2027.
Für bestehende Riester-Verträge gilt Bestandsschutz. Sie laufen weiter, und du bekommst die Zulagen nach den bisherigen Regeln. Für Neuabschlüsse ist ab 2027 das neue System gedacht.
Deine Möglichkeiten im Überblick
Du hast im Grunde fünf Möglichkeiten. Welche passt, hängt von deinem Vertrag, deinen Kindern und der Zeit bis zur Rente ab.
| Was passiert | Passt eher, wenn | |
|---|---|---|
| Behalten | Vertrag und Förderung bleiben wie bisher | du gute Konditionen hast oder volle Kinderzulagen bekommst |
| Ruhen lassen | Keine neuen Beiträge, Guthaben und Zulagen bleiben | du gerade kein Geld übrig hast |
| Förderung wechseln | Vertrag bleibt, Zulagen nach neuen Regeln | du mehr einzahlst und von der höheren Grundzulage profitierst |
| Guthaben übertragen | Geld geht in einen neuen Vertrag, z. B. ein Altersvorsorgedepot | dein Vertrag teuer ist und du noch lange bis zur Rente hast |
| Kündigen | Zulagen und Steuervorteile musst du zurückzahlen | fast nie, nur im echten Notfall |
Behalten: Wann sich das lohnt
Ältere Riester-Verträge können Vorteile haben, die ein neuer Vertrag so nicht bietet, zum Beispiel einen höheren Garantiezins oder einen festen Rentenfaktor bei Rentenversicherungen. Ein Blick in die Vertragsunterlagen lohnt sich deshalb, bevor du etwas änderst.
Auch wenn du Kinder hast, ist der alte Vertrag oft attraktiv. Die Kinderzulage beträgt bisher 300 Euro im Jahr für jedes Kind, das ab 2008 geboren ist, und 185 Euro für ältere Kinder. Wichtig: Die volle Zulage gibt es nur, wenn du den Mindesteigenbeitrag zahlst. Das sind 4 Prozent deines Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen, mindestens 60 Euro im Jahr.
Ruhen lassen: Riester beitragsfrei stellen
Du kannst deinen Vertrag beitragsfrei stellen. Dein Guthaben bleibt angelegt, die bisher erhaltenen Zulagen bleiben dir. Neue Zulagen gibt es in dieser Zeit allerdings nicht.
Achte auf die Kosten: Viele Anbieter berechnen auch bei einem ruhenden Vertrag weiter Verwaltungsgebühren. Bei kleinem Guthaben können diese die Erträge auffressen. Frag deinen Anbieter, wie hoch die laufenden Kosten im beitragsfreien Zustand sind.
Riester-Vertrag wechseln: Förderung oder Guthaben
Beim Wechsel gibt es laut Stiftung Warentest zwei Wege:
- Nur die Förderung wechseln: Dein Vertrag bleibt, wie er ist, du bekommst aber Zulagen nach den neuen Regeln. Dafür gibst du eine Erklärung bei deinem Anbieter ab.
- Guthaben übertragen: Du schließt einen neuen Vertrag ab, zum Beispiel ein Altersvorsorgedepot, und lässt dein Riester-Guthaben dorthin übertragen. Die bisherige Förderung musst du nicht zurückzahlen.
Läuft dein Vertrag schon mindestens fünf Jahre, ist der Anbieterwechsel kostenlos. Davor darf der alte Anbieter bis zu 150 Euro verlangen. Bei Versicherungen können zusätzlich Stornoabzüge anfallen, und der neue Vertrag kann wieder Abschlusskosten haben.
Beachte auch: Bei neuen Verträgen beginnt die Auszahlung frühestens mit 65 Jahren, außer du beziehst schon eine gesetzliche Altersrente. Bei vielen alten Verträgen war es bisher 62. Frag deinen Anbieter, was in deinem Fall gilt. Eilig ist der Wechsel nicht: Die neuen Produkte gibt es ab dem 1. Januar 2027, und du kannst dir in Ruhe Angebote ansehen.
Kündigen: meist die teuerste Lösung
Kündigst du deinen Riester-Vertrag und lässt dir das Geld auszahlen, gilt das als förderschädliche Verwendung. Du musst dann alle Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen, und die Erträge werden versteuert. Ruhen lassen oder übertragen ist fast immer die bessere Wahl.
Zulagen alt und neu im Vergleich
Die neue Förderung richtet sich stärker danach, wie viel du selbst einzahlst. Wer mehr spart, bekommt deutlich mehr Grundzulage.
| Riester (bisher) | Neue Förderung ab 2027 | |
|---|---|---|
| Grundzulage | 175 Euro im Jahr, wenn der Mindesteigenbeitrag gezahlt wird | 50 % auf die ersten 360 Euro, 25 % auf 360 bis 1.800 Euro, höchstens 540 Euro |
| Kinderzulage | 185 Euro (vor 2008 geboren) oder 300 Euro je Kind | 100 % auf bis zu 300 Euro Eigenbeitrag, höchstens 300 Euro je Kind |
| Mindestbeitrag | 60 Euro im Jahr (Sockelbetrag) | 120 Euro im Jahr |
| Berufseinsteiger | einmalig 200 Euro unter 25 Jahren | einmalig 200 Euro bis 25 Jahre |
| Auszahlung | meist ab 62 Jahren | frühestens ab 65 Jahren |
| Garantie | Beiträge und Zulagen garantiert | wahlweise ohne Garantie, 80 % oder 100 % |
Beispiel: Du zahlst 1.800 Euro im Jahr ein. Neu bekommst du 50 Prozent auf 360 Euro (180 Euro) plus 25 Prozent auf die übrigen 1.440 Euro (360 Euro). Das sind 540 Euro Grundzulage statt bisher 175 Euro.
Andersherum kann es bei Eltern mit wenig Einkommen aussehen: Wer bisher mit dem Sockelbetrag von 60 Euro die vollen Kinderzulagen bekommt, muss im neuen System deutlich mehr selbst einzahlen, um auf eine ähnliche Förderung zu kommen. Stiftung Warentest rechnet das an einem Beispiel vor.
So entscheidest du in fünf Schritten
- Unterlagen raussuchen: Nimm die letzte Standmitteilung. Dort stehen Guthaben, Kosten, Garantie und bei Versicherungen der Rentenfaktor.
- Beim Anbieter nachfragen: Was kostet die Beitragsfreistellung, was ein Wechsel, und was passiert mit der Garantie?
- Zulagen vergleichen: Rechne mit der Tabelle oben aus, was du alt und neu für deinen Beitrag und deine Kinder bekommst.
- Zeit bis zur Rente beachten: Kurz vor der Rente lohnt sich ein Wechsel in ein Depot ohne Garantie selten.
- Nicht kündigen: Prüfe zuerst immer Beitragsfreistellung und Übertragung. Bei Unsicherheit hilft eine unabhängige Beratung, zum Beispiel bei der Verbraucherzentrale.
Für wen das nicht passt
Ein Wechsel ins Altersvorsorgedepot passt eher nicht, wenn du:
- nur noch wenige Jahre bis zur Rente hast und Kursschwankungen nicht mehr ausgleichen kannst,
- bei Schwankungen nervös wirst und lieber eine Garantie willst,
- einen älteren Vertrag mit hohem Garantiezins oder festem Rentenfaktor hast,
- als Elternteil mit kleinem Einkommen bisher mit wenig Eigenbeitrag die vollen Kinderzulagen bekommst.
- Altersvorsorgedepot 2027: Was jetzt schon klar ist
- Depot eröffnen: Die ersten Schritte
- Freistellungsauftrag richtig verteilen
- Notgroschen: Wie viel solltest du zurücklegen?
Häufige Fragen
Muss ich meinen Riester-Vertrag kündigen?
Nein. Bestehende Riester-Verträge haben Bestandsschutz und laufen nach 2027 einfach weiter. Du musst nichts tun.
Bekomme ich weiter Zulagen für meinen Riester-Vertrag?
Ja, nach den bisherigen Regeln. Für die volle Zulage musst du weiterhin den Mindesteigenbeitrag zahlen: 4 Prozent deines Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen, mindestens 60 Euro im Jahr.
Kann ich mein Riester-Guthaben ins Altersvorsorgedepot übertragen?
Ja, das ist vorgesehen. Die neuen Produkte gibt es ab dem 1. Januar 2027. Die bisher erhaltene Förderung musst du bei einer Übertragung nicht zurückzahlen. Frag vorher nach Wechselkosten und Abschlusskosten.
Was kostet ein Wechsel des Anbieters?
Läuft dein Vertrag mindestens fünf Jahre, ist der Anbieterwechsel kostenlos. Davor darf der alte Anbieter bis zu 150 Euro verlangen. Dazu können Abschlusskosten beim neuen Vertrag kommen.
Was passiert, wenn ich meinen Riester-Vertrag kündige?
Dann musst du alle Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen, und die Erträge werden versteuert. Beitragsfrei stellen oder übertragen ist fast immer günstiger.
Quellen
- Deutscher Bundestag: Bundestag beschließt das Altersvorsorgedepot (27.03.2026)
- Deutsche Rentenversicherung: Bundesrat billigt Reform der privaten Altersvorsorge (08.05.2026)
- Stiftung Warentest: Altersvorsorgedepot – was die Riester-Reform bedeutet (Stand 30.10.2026)
- Franke und Bornberg: Altersvorsorgereformgesetz (17.06.2026)
- § 93 EStG: Schädliche Verwendung
Dieser Artikel ersetzt keine persönliche Finanz- oder Steuerberatung. Stand: November 2026.
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