Zinsen auf dem Tagesgeld, Dividenden aus dem ETF – darauf will das Finanzamt Steuern. Bis 1.000 Euro im Jahr bleiben deine Kapitalerträge aber steuerfrei, wenn du deiner Bank einen Freistellungsauftrag gibst. Ohne ihn zieht sie automatisch rund ein Viertel ab.
Hier erfährst du, wie du den Freibetrag sinnvoll auf deine Banken verteilst, was für Ehepaare und Kinder gilt und was du tun kannst, wenn du ihn vergessen hast.
Das erwartet dich
Was ein Freistellungsauftrag ist
Jeder in Deutschland hat einen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro im Jahr, Ehepaare und eingetragene Lebenspartner zusammen 2.000 Euro. Bis zu dieser Grenze sind Zinsen, Dividenden und Kursgewinne steuerfrei.
Damit deine Bank das weiß, erteilst du ihr einen Freistellungsauftrag – meist mit wenigen Klicks im Online-Banking. Dafür brauchst du deine steuerliche Identifikationsnummer. Ohne Auftrag behält die Bank Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer ein – zusammen gut 26 Prozent.
Was er dir bringt
Ein Beispiel: Du hast 15.000 Euro auf dem Tagesgeldkonto zu 2,5 Prozent Zins. Das bringt im Jahr 375 Euro Zinsen.
| Ohne Freistellungsauftrag | Mit Freistellungsauftrag | |
|---|---|---|
| Zinsen | 375 € | 375 € |
| Abgeltungsteuer + Soli (26,375 %) | – 98,91 € | 0 € |
| Bei dir kommt an | 276,09 € | 375 € |
Eigene Berechnung ohne Kirchensteuer. Wie dein Geld mit Zinseszins wächst, zeigt unser Zinsrechner.
So teilst du ihn auf mehrere Banken auf
Du kannst den Freibetrag auf beliebig viele Banken verteilen – die Summe darf aber 1.000 Euro (Ehepaare 2.000 Euro) nicht übersteigen. Verteile ihn dorthin, wo die Erträge tatsächlich anfallen:
- Schätze die Erträge pro Bank: Zinsen auf Tagesgeld und Festgeld, Dividenden und Ausschüttungen im Depot.
- Puffer einplanen: Zinsen können steigen, und bei thesaurierenden ETFs fällt im Januar die Vorabpauschale an, die ebenfalls auf den Freibetrag angerechnet wird.
- Nichts auf Konten ohne Erträge: Ein Freibetrag auf dem Girokonto ohne Zinsen bleibt ungenutzt.
- Ändern ist jederzeit möglich: Du kannst Beträge während des Jahres umverteilen. Was eine Bank schon verbraucht hat, kannst du ihr aber nicht mehr wegnehmen.
Beispiel für die Aufteilung: 400 Euro bei der Tagesgeldbank, 600 Euro beim Depot. Das Bundeszentralamt für Steuern bekommt alle Freistellungsaufträge gemeldet – zu viel verteilt fällt also auf.
Ehepaare und Kinder
- Ehepaare: Sie können einen gemeinsamen Freistellungsauftrag über 2.000 Euro erteilen. Der gilt dann für Einzel- und Gemeinschaftskonten beider Partner bei dieser Bank. Hat einer kaum Erträge, nutzt der andere den Rest.
- Kinder: Auch Kinder haben einen eigenen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro. Der Auftrag wird von den Eltern erteilt, mit der Steuer-ID des Kindes. Mehr zum ersten Konto in Girokonto für Jugendliche.
- Geringes Einkommen: Wer insgesamt so wenig verdient, dass keine Einkommensteuer anfällt, kann beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung beantragen. Dann bleiben auch Erträge über 1.000 Euro steuerfrei.
Warum du jetzt prüfen solltest
Der Freibetrag gilt pro Kalenderjahr und verfällt am 31. Dezember. Prüfe deshalb vor Jahresende:
- Stimmt die Verteilung noch? Ist eine Bank dazugekommen, etwa ein neues Tagesgeld?
- Wo bleibt Freibetrag ungenutzt, wo wurde schon Steuer abgezogen? Das zeigt der Jahresüberblick oder die Steuerbescheinigung im Online-Banking.
- Hast du geheiratet? Dann lohnt sich ein gemeinsamer Auftrag.
- Plane für das neue Jahr: Gerade bei ETFs und steigenden Zinsen reicht die alte Verteilung oft nicht mehr.
Freistellungsauftrag vergessen? So holst du dir das Geld zurück
Hat deine Bank Steuern abgezogen, obwohl dein Freibetrag nicht ausgeschöpft war, ist das Geld nicht verloren. Du holst es dir über die Steuererklärung zurück: In der Anlage KAP trägst du die Daten aus der Steuerbescheinigung deiner Bank ein. Das Finanzamt rechnet den nicht genutzten Freibetrag an und erstattet die zu viel gezahlte Steuer.
Häufige Fehler
- Mehr als 1.000 Euro beziehungsweise 2.000 Euro verteilen – das fällt auf und wird nachversteuert.
- Freibetrag bei einer Bank, die du gar nicht mehr nutzt.
- Nach einem Bankwechsel vergessen, den Auftrag bei der neuen Bank zu erteilen.
- Als Ehepaar zwei Einzelaufträge statt eines gemeinsamen Auftrags – dann bleibt oft Freibetrag ungenutzt.
- Die Vorabpauschale bei ETFs im Januar nicht einplanen.
Für wen das nicht passt
Ein Freistellungsauftrag bringt dir nichts, wenn du gar keine Kapitalerträge hast – etwa nur ein Girokonto ohne Zinsen. Auch für Erträge im neuen Altersvorsorgedepot spielt er nach Angaben von Fachportalen keine Rolle, weil dort andere Steuerregeln gelten. Und wer Kapitalerträge im Ausland hat, etwa bei einem ausländischen Broker ohne deutschen Steuerabzug, muss sie ohnehin in der Steuererklärung angeben.
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- Gemeinschaftskonto: Was Paare wissen sollten
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Freistellungsauftrag?
Höchstens so hoch wie dein Sparer-Pauschbetrag: 1.000 Euro im Jahr, für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner gemeinsam 2.000 Euro.
Kann ich den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken verteilen?
Ja, beliebig. Die Summe aller Aufträge darf den Pauschbetrag aber nicht übersteigen.
Was passiert, wenn ich keinen Freistellungsauftrag habe?
Die Bank zieht automatisch Abgeltungsteuer, Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer ab. Das Geld kannst du dir über die Anlage KAP der Steuererklärung zurückholen.
Brauchen Kinder einen eigenen Freistellungsauftrag?
Ja. Kinder haben einen eigenen Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro. Die Eltern erteilen den Auftrag mit der Steuer-ID des Kindes.
Quellen
- § 20 EStG: Kapitalvermögen (Sparer-Pauschbetrag in Abs. 9)
- § 44a EStG: Abstandnahme vom Steuerabzug (Freistellungsauftrag)
- aktienrenterechner.de: Freistellungsauftrag für 2027 prüfen (Stand 07.11.2026)
Dieser Artikel ersetzt keine persönliche Steuerberatung. Stand: November 2026.
