Jedes Jahr im November das gleiche Spiel: Die Rechnung für die Kfz-Versicherung kommt, und oft ist sie teurer als im Vorjahr. Wer jetzt vergleicht, kann zum 1. Januar 2027 wechseln – wenn die Kündigung bis zum 30. November 2026 beim Versicherer ankommt.
Hier erfährst du, was sich 2027 ändert, wann sich ein Wechsel lohnt und wie du ihn Schritt für Schritt erledigst.
Das erwartet dich
Der Stichtag: 30. November
Die meisten Kfz-Verträge laufen bis zum 31. Dezember und verlängern sich automatisch. Kündigen kannst du mit einer Frist von einem Monat. Deine Kündigung muss also spätestens am Montag, 30. November 2026, beim Versicherer eingehen – das Absendedatum zählt nicht. Schicke sie deshalb rechtzeitig, per Einschreiben, per Fax mit Sendebericht oder über das Kundenportal mit Eingangsbestätigung.
Läuft dein Versicherungsjahr anders, etwa ab dem Kaufdatum des Autos, gilt die Frist von einem Monat vor diesem Datum. Wann dein Vertrag endet, steht im Versicherungsschein.
Was sich 2027 ändert
Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) stuft jedes Jahr Automodelle und Zulassungsbezirke neu ein. Für 2027 sieht das so aus:
Neue Einstufungen in der Kfz-Haftpflicht 2027 (Millionen Autofahrer)
Typklassen (Automodell)
Regionalklassen (Wohnort)
schlechtere Einstufung bessere Einstufung unverändert. Quelle: GDV (September 2026).
Eine höhere Typ- oder Regionalklasse bedeutet nicht automatisch einen höheren Beitrag – jeder Versicherer rechnet selbst. Der Trend zeigt aber nach oben: Laut dem Vergleichsportal Verivox sind neue Tarife für 2027 im Schnitt rund 2 Prozent teurer als vor einem Jahr und liegen rund 51 Prozent über dem Niveau von Oktober 2022. Ein Grund sind steigende Kosten für Ersatzteile und Reparaturen.
Lohnt sich der Wechsel?
Oft ja. Laut Verivox liegen günstige und mittlere Tarife im Schnitt rund 36 Prozent auseinander, in der Haftpflicht sogar 39 Prozent. Wer seit Jahren beim selben Versicherer ist, zahlt häufig mehr als Neukunden.
Ein Beispiel: Zahlst du heute 780 Euro im Jahr und findest einen Tarif mit gleichem Schutz für 620 Euro, sparst du 160 Euro – Jahr für Jahr. Das Geld ist auf dem Tagesgeldkonto oder als Notgroschen besser aufgehoben.
Sonderkündigungsrecht: auch nach dem 30. November
Erhöht dein Versicherer den Beitrag, ohne dass sich der Schutz verbessert, darfst du innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung kündigen (§ 40 VVG) – auch wenn die Rechnung erst nach dem 30. November kommt. Ein Sonderkündigungsrecht hast du außerdem:
- nach einem Schaden, innerhalb eines Monats nach Abschluss der Regulierung,
- wenn du das Auto verkaufst oder abmeldest.
Kein Sonderkündigungsrecht gibt es, wenn sich nur deine Schadenfreiheitsklasse ändert oder du in einen teureren Zulassungsbezirk umziehst.
So wechselst du in fünf Schritten
- Versicherungsschein heraussuchen: Laufzeit, Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse), Selbstbeteiligung und jährliche Fahrleistung notieren.
- Vergleichen: Mindestens zwei Vergleichsportale und ein, zwei Direktversicherer prüfen – immer mit gleicher SF-Klasse und gleichem Schutz.
- Neuen Vertrag abschließen: Erst den neuen Vertrag sichern, dann kündigen. So bist du nie ohne Versicherung.
- Alten Vertrag kündigen: Schriftlich, mit Versicherungsnummer und Kennzeichen, rechtzeitig vor dem 30. November. Viele neue Versicherer übernehmen die Kündigung für dich – lass dir das bestätigen.
- SF-Klasse übertragen: Der neue Versicherer fragt sie beim alten ab. Lass dir deine SF-Klasse vom alten Versicherer trotzdem schriftlich bestätigen.
Eine eVB-Nummer brauchst du nur, wenn du ein Auto an- oder ummeldest. Beim reinen Versichererwechsel meldet der neue Versicherer den Wechsel selbst an die Zulassungsstelle.
Worauf du beim Vergleich achten solltest
- Haftpflicht-Deckung: Verbraucherschützer empfehlen mindestens 100 Millionen Euro pauschal und 15 Millionen Euro pro verletzter Person.
- Grobe Fahrlässigkeit: Der Versicherer sollte auch zahlen, wenn du etwa eine rote Ampel übersehen hast.
- Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung bei neueren Autos in der Vollkasko.
- Werkstattbindung: spart oft einige Prozent, du kannst dann aber nicht frei wählen.
- Selbstbeteiligung: Eine höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag – sie sollte zu deinen Rücklagen passen.
- Zahlweise: Jährliche Zahlung ist meist günstiger als monatliche.
Ob Teil- oder Vollkasko sinnvoll ist, hängt vom Wert des Autos ab. Hast du es über einen Autokredit oder eine Händlerfinanzierung gekauft, verlangt die Bank oft eine Vollkasko.
Für wen ein Wechsel nicht passt
Ein Wechsel lohnt sich kaum, wenn dein aktueller Tarif im Vergleich schon zu den günstigen gehört oder der neue nur wenige Euro spart, dafür aber weniger leistet. Vorsicht auch bei laufenden Schäden: Ist ein Unfall noch nicht abgeschlossen, warte mit dem Wechsel, bis die SF-Klasse feststeht. Und wer über einen Rabattschutz verfügt, sollte prüfen, ob der neue Versicherer ihn anerkennt.
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- Autokredit oder Händlerfinanzierung?
- Privathaftpflicht: Was sie leistet
- Hausratversicherung: Wann sie sinnvoll ist
- Notgroschen: Wie viel solltest du zurücklegen?
Häufige Fragen
Bis wann muss ich die Kfz-Versicherung kündigen?
Bei Verträgen, die zum 31. Dezember enden, muss die Kündigung bis zum 30. November beim Versicherer eingegangen sein. Das Absendedatum zählt nicht.
Kann ich nach dem 30. November noch wechseln?
Ja, wenn dein Versicherer den Beitrag erhöht, ohne den Schutz zu verbessern. Dann kannst du innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung kündigen. Auch nach einem Schaden oder beim Autoverkauf gibt es ein Sonderkündigungsrecht.
Nehme ich meine Schadenfreiheitsklasse mit?
Ja. Der neue Versicherer übernimmt deine SF-Klasse. Lass sie dir vom alten Versicherer trotzdem schriftlich bestätigen.
Brauche ich für den Wechsel eine eVB-Nummer?
Nein, nur bei der An- oder Ummeldung eines Autos. Beim Versichererwechsel meldet der neue Versicherer den Wechsel selbst.
Quellen
- Berliner Zeitung: Was Autofahrer bis zum 30. November erledigen sollten (30.10.2026)
- Regionalklassen 2027 (GDV-Regionalstatistik, 04.10.2026)
- Steuerratschlag: 7,4 Millionen Autofahrer in höherer Typklasse (24.10.2026)
- § 40 VVG: Kündigung bei Prämienerhöhung
Dieser Artikel ersetzt keine persönliche Finanz- oder Rechtsberatung. Stand: November 2026.
