Ein Pfändungsschutzkonto, kurz P-Konto, schützt einen Teil deines Geldes, wenn dein Konto gepfändet wird. Seit dem 1. Juli 2026 bleiben pro Monat rund 1.590 Euro geschützt, mit Kindern oder Unterhaltspflichten auch mehr.
Hier erfährst du, wie die Umwandlung funktioniert, was sich am Konto ändert und wo du Hilfe bekommst.
Das erwartet dich
Was ist ein Pfändungsschutzkonto?
Ein Pfändungsschutzkonto ist ein normales Girokonto mit einem besonderen Schutz. Wird dein Konto gepfändet, bleibt ein Grundbetrag pro Monat geschützt. Über diesen Betrag kannst du weiter verfügen, zum Beispiel für Miete, Strom und Lebensmittel.
Jeder darf nur ein einziges P-Konto haben. Das musst du der Bank gegenüber versichern. Wer mehrere führt, kann sich laut Verbraucherzentrale strafbar machen.
So viel Geld ist geschützt
Grundfreibetrag seit 1. Juli 2026
1.590 Euro
pro Kalendermonat, genau 1.589,99 Euro, bisher rund 1.560 Euro
Die Grenzen werden jedes Jahr zum 1. Juli überprüft, das nächste Mal zum 1. Juli 2027.
Der Freibetrag kann höher sein, zum Beispiel wenn du Unterhalt für Kinder oder andere Personen leistest. Auch Kindergeld und bestimmte Sozialleistungen erhöhen ihn. Dafür brauchst du eine Bescheinigung, die du bei deiner Bank einreichst.
Konto in ein P-Konto umwandeln
Der Weg zum P-Konto
So läuft die Umwandlung ab.
- 1Antrag bei deiner Bank stellen
- 2Versichern, dass du kein weiteres P-Konto hast
- 3Bei Bedarf Bescheinigung für höhere Freibeträge einreichen
- 4Die Bank wandelt das Konto innerhalb von vier Geschäftstagen um
Die Umwandlung ist kostenlos. Ist dein Konto schon gepfändet, solltest du schnell handeln. Laut Verbraucherzentrale wirkt der Schutz bei einem Konto im Plus rückwirkend, wenn die Umwandlung innerhalb eines Monats nach Eingang der Pfändung erfolgt.
Die Bescheinigung für höhere Freibeträge
Für einen höheren Freibetrag brauchst du einen Nachweis. Sozialleistungsträger wie das Jobcenter sind laut Verbraucherzentrale verpflichtet, eine Bescheinigung auszustellen. Anerkannte Schuldnerberatungsstellen, Arbeitgeber, Rechtsanwälte oder Steuerberater können das ebenfalls tun, müssen aber nicht.
Die Bank muss die Bescheinigung ab dem zweiten Geschäftstag beachten. Sie gilt grundsätzlich unbefristet. Eine neue darf die Bank nur mit mindestens zwei Monaten Vorlauf verlangen.
Was sich am Konto ändert
- Das Konto läuft auf Guthabenbasis. Ein Dispo endet.
- Kreditkarten kannst du in der Regel nicht mehr nutzen, Prepaid-Karten schon.
- Die bisherigen Kontogebühren laufen weiter. Laut Verbraucherzentrale darf ein P-Konto nicht teurer sein als ein vergleichbares Standardkonto.
- Die Bank meldet die Einrichtung grundsätzlich an die Schufa. Wird das P-Konto beendet, muss der Eintrag gelöscht werden.
Nicht verbrauchtes Geld mitnehmen
Brauchst du deinen Freibetrag in einem Monat nicht ganz, kannst du den Rest laut Verbraucherzentrale in die nächsten drei Monate mitnehmen. Insgesamt sind das höchstens das Vierfache des monatlichen Freibetrags. Das hilft zum Beispiel, wenn du für eine Jahresrechnung sparst.
Gemeinschaftskonto und P-Konto
Ein Gemeinschaftskonto kann kein P-Konto werden, denn ein P-Konto gibt es nur als Einzelkonto. Wird ein Gemeinschaftskonto gepfändet, wird das Guthaben laut Verbraucherzentrale aufgeteilt. Danach kann jeder seinen Anteil auf ein eigenes P-Konto übertragen.
Hilfe holen
Eine Pfändung ist ein deutliches Warnsignal. Neben dem P-Konto hilft eine anerkannte Schuldnerberatung, zum Beispiel bei Verbraucherzentralen, Wohlfahrtsverbänden oder Kommunen. Dort bekommst du auch die Bescheinigung für höhere Freibeträge. Wie du ein überzogenes Konto planvoll ausgleichst, liest du in Dispo ablösen.
Für wen das nicht passt
Ein P-Konto brauchst du nicht vorsorglich, wenn keine Pfändung droht. Du verlierst dann ohne Not den Dispo und die Kreditkarte. Sinnvoll ist es, wenn eine Pfändung bevorsteht oder schon eingegangen ist.
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- Dispo ablösen: So kommst du aus dem Minus
- Kostenloses Girokonto: Worauf du achten musst
- Girokonto wechseln: So klappt’s ohne Stress
- Gemeinschaftskonto: Was Paare wissen sollten
Häufige Fragen
Kann ich das P-Konto wieder zurückwandeln?
Ja. Laut Verbraucherzentrale geht das mit einer Frist von vier Geschäftstagen zum Monatsende. Danach ist das Guthaben aber nicht mehr geschützt.
Darf mir die Bank das Konto kündigen?
Einen ausdrücklichen gesetzlichen Kündigungsschutz für das P-Konto gibt es laut Verbraucherzentrale nicht. Der Anspruch auf ein Basiskonto bleibt aber bestehen.
Kostet die Umwandlung Geld?
Nein. Die Umwandlung in ein P-Konto ist kostenlos.
Quellen
- Verbraucherzentrale Hamburg: Aktuelle Pfändungsfreigrenzen (Stand 30.6.2026)
- Verbraucherzentrale: Fragen und Antworten zum P-Konto
- Schuldnerberatung Düren: Merkblatt P-Konto (Juli 2026)
- BaFin: Girokonto
Dieser Artikel ersetzt keine persönliche Finanz- oder Rechtsberatung. Stand: November 2026.
